Regina Magdalena Smrcka
Unter Copyright versteht man den Werkschutz für ein Foto. Fotos von Fotografen oder aus dem Internet dürfen nicht veröffentlicht werden, ohne dem Fotografen dafür die Rechte abgekauft zu haben. Es ist jedoch erlaubt diese für private Zwecke, wie z.B. für Einladungen zu einer Geburtstagsfeier zu verwenden. Viele Fotografen bieten z.B. bei Portraitfotografien für Bewerbungen schon unterschiedliche Pakete an. Je nachdem ob die Fotos nur für den Lebenslauf oder auch für die eigene Website, LinkedIn und Facebook benötigt werden, kosten sie unterschiedlich viel.
Fotocredits bezeichnen Urhebernachweise und kennzeichnen nach § 13 „Anerkennung der Urheberschaft“ das Recht des Fotografen auf die Nennung seines Namens im Zusammenhang mit der Reproduktion und Verbreitung seiner Fotos. Bei jedem von Ihnen veröffentlichten Foto muss daher angegeben werden, wer das Foto aufgenommen hat und von welcher Quelle Sie das Foto bezogen haben. Große Agenturen markieren Ihre Fotos. Verwendet man deren Fotos, ohne sie korrekt bezahlt und angegeben zu haben, kann es zu Strafzahlungen kommen. Bei Verwendung eines Fotos aus dem Internet empfiehlt es sich daher die Einwilligung des Urhebers einzuholen bzw. die Rechte zu kaufen.
Das Recht am eigenen Bild besagt, dass ein Foto, auf dem ich oder mein Kind abgelichtet bin/ist nicht ohne meine schriftliche Einverständniserklärung veröffentlicht werden darf. In vielen Kinderbetreuungseinrichtungen sind Einverständniserklärungen daher bereits Standard. Sobald das Formular unterschrieben ist, darf die Organisation die Fotos (ohne Nennung des Namens) für Werbezwecke (z.B. auf Foldern oder auf der Website) veröffentlichen.
Vor allem bei Abbildungen von Kindern ist dies eine heikle Angelegenheit. Manche Fotografen empfehlen sogar die Einverständniserklärung von beiden Elternteilen im Fall einer Trennung. Andere Lösungen sind die Menschen/Kinder nur von hinten/seitlich zu fotografieren, ohne dass das Gesicht erkennbar ist.
Öffentliche Personen, wie Menschen, die ein politisches oder religiöses Amt ausüben, dürfen ohne Erlaubnis fotografiert werden. Auch ist es erlaubt bei öffentlichen Veranstaltungen zu fotografieren. Ebenso kann ab einer gewissen Gruppengröße auf eine Einverständnis Erklärung verzichtet werden. Sofern die Fotos nicht die Ehre der Abgebildeten verletzen, dürfen sie jederzeit veröffentlicht werden.
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